Frage von Peter M: Anschaffung Wasserpumpe (Garten) als umlagefähige Nebenkosten (Mietrecht)?
Hallo,
mal wieder 2 Fragen zu den umlagefähigen Nebenkosten. Sorry!
Mein Mietvertrag sagt pauschal aus, dass die Kosten der Gartenpflege umlagefähig. Meine aktuelle Nebenkostenabrechnung enthält im Bereich Gartenpflege jedoch 2 Positionen, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob sie umlagefähig sind. Konkret:
1/ Umgestaltung des (gemeinsam für alle Hausparteien nutzbaren) Gartens und damit anfallende Anschaffung von Pflanzen.
2/ Installation einer Wasserpumpe zur Reduzierung der zuküftigen Wasser-/Bewässerungskosten.
Muss ich als Mieter diese Kosten wirklich übernehmen? Wenn ich wenigstens was von den Ersparnissen der Wasserpumpe hätte, dann würde ich ja u.U. sagen “ok”, aber da ich dort noch nicht einmal mehr wohne, habe ich noch nicht einmal mehr was davon.
Well, letzteres dürfte juristisch gesehen jedoch irrelavant sein. Daher die Frage, ob die Kosten der Neuanschaffung der Pumpe (und der Pflanzen) auf mich anteilig überwälzt werden darf.
Danke Euch für Eure Hilfe!
Peter
Beste Antwort:
Answer by Wilken
Beide Punkte hätten den Mietparteien vorgetragen werden müssen. Wenn sie zustimmen wäre es eine Umlage.
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!